Eigene Datenerfassung und Aufnahme
der Gäste für das Hygienekonzept Corona der Pauly-Scheune:
Wichtige und verpflichtende korrekte Angaben:
Bitte tragen Sie Ihren "Vor & Nachnamen", Ihre "E-Mail Adresse" und "Telefonnummer" korrekt ein.
In das Nachrichtenfeld tragen Sie bitte zusätzlich Ihren "Wohnort" und die "Ankunfts-Uhrzeit" ein.
Corona Gästeerfassung
Schutz & Hygienekonzept Coronavirus
der Pauly-Scheune Wildeck
Zum Schutz unserer Gäste und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten. Liebe Gäste, bitte halten Sie sich an unsere Richtlinien:
Unser/e Ansprechpartner/in zum Infektions- bzw. Hygieneschutz
Name: Sven Weyh / Tel.: 0174-4444 000 / E-Mail: [email protected]
• Wir stellen sicher, dass unsere Gäste beim Zugang der Örtlichkeit oder beim Gang zur Toiletteneinrichtung eine Mund- und Nasen-Bedeckung tragen, ggfs. stellen wir diese zur Verfügung.
• Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen fremden Gästen sicher.
• In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann,
stellen wir Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung.
• Personen mit Atemwegs-Symptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) halten wir vom Betrieb fern.
• Bei Verdachtsfällen wenden wir ein festgelegtes Verfahren zur Abklärung an (z.B. bei Fieber).
1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern
• Unterweisung der Mitarbeiter/-innen über die Abstandsregeln
• Aushang Hinweisschilder
• Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln
2. Mund-Nasen-Bedeckungen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
• Sicherstellung, dass Mitarbeiter/-innen Mund-Nasen-Bedeckungen tragen
• Hinweis an Kunden, dass zum Eigenschutz / Schutz unserer Mitarbeiter/-innen eine Mund-Nasen-Bedeckung geboten ist
• Schulung der Mitarbeiter/-innen über die richtige Anwendung einer Mund- Nasenbedeckung
• Bereitstellung von geeigneten Mund-Nase-Bedeckungen für Mitarbeiter/-innen und unseren Gästen
• Nutzung von ausschließlich personenbezogenen Schutzausrüstungen
• Bereitstellung von PSA in besonders gefährdeten Arbeitsbereichen
3. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
• Auffordern von Beschäftigten mit entsprechenden Symptomen, die Einrichtung zu verlassen bzw. zuhause zu bleiben
• Aufforderung an die betroffenen Personen, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden
• Treffen von Regelungen im Rahmen der betrieblichen Pandemieplanung, um bei bestätigten Infektionen Personen zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht
4. Handhygiene
• Aushang von Anleitungen zur Handhygiene
• Bereitstellung von Spendern mit Desinfektionsmitteln zur Handedesinfektion auch in rückwärtigen Bereichen
• Unterweisung der Mitarbeiter zur Handhygiene und Schulung der Mitarbeiter zur richtigen Nutzung und Entsorgung von Einweghandschuhen
• Bereitstellung von hautschonender Seife
• Bereitstellung von Papierhandtüchern zur Einmalbenutzung (keine Handtrockner)
• Hinweis auf Hautpflege
• Bereitstellung von Einweghandschuhen
5. Steuerung und Reglementierung des Mitarbeiter- und Kundenverkehrs
• Steuerung von Eintritt und Austritt durch Personal und Kunden, da nur eine Eingangstür vorhanden ist
• Kontrolle der maximalen Besucherzahlen und ggf. Abschließen der Eingangstür
6. Arbeitsplatzgestaltung und Homeoffice
• Arbeitsplätze so gestalten, dass Mitarbeiter/-innen ausreichend Abstand zu anderen Personen halten können (mind. 1,5 m)
• Büroarbeit nach Möglichkeit im Homeoffice ausführen
• Nutzung freier Raumkapazitäten
• mögliche Vermeidung von Mehrfachbelegungen von Räumen
• Personenbezogene Verwendung von Werkzeugen und Arbeitsmitteln
• Bereitstellung von Schutzhandschuhen
7. Außendienstbesuche, Schulungen und Meetings
• Reduzierung von Präsenzveranstaltungen und Schulungen auf ein Minimum
• Zurverfügungstellung technischer Alternativen wie Telefon- oder Videokonferenzen
• Bei unbedingt notwendigen Präsenzveranstaltungen Sicherstellung eines ausreichenden Abstands zwischen den Teilnehmern
8. Arbeitszeit- und Pausengestaltung
• möglichst dieselben Personen zu gemeinsamen Arbeitseinsatz einteilen, um innerbetriebliche Personenkontakte zu verringern
• durch geeignete organisatorische Maßnahmen vermeiden, dass es bei Beginn und Ende der Arbeitszeit zu einem engen Zusammentreffen mehrerer Beschäftigter kommt
9. Zutritt betriebsfremder Personen zu Arbeitsstätten und Betriebsgelände
• Zutritt betriebsfremder Personen nach Möglichkeit auf ein Minimum beschränken
• Kontaktdaten betriebsfremder Personen beim Betreten/Verlassen der
Lokalität sind zu dokumentieren
• Information betriebsfremder über die Maßnahmen, die aktuell im Betrieb hinsichtlich des Infektionsschutzes vor SARS-CoV2 gelten
• Anpassung der Öffnungszeiten
10. Sanitärräume und Pausenräume
• Zurverfügungstellung von Flüssigseife und von Einweghandtüchern zur Reinigung der Hände
• Anpassung der Reinigungsintervalle
• Regelmäßige Reinigung von Türklinken und Handläufen
• Sicherstellung eines ausreichenden Abstands in Pausenräumen
11. Unterweisung Mitarbeiter zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern
• Unterweisung der Mitarbeiter/-innen über die Hygiene- und Abstandsregeln
• Erstellung einer Betriebsanweisung (Vorlage „Hygieneschutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung von Krankheitserregern“
• Aushang Hinweisschilder in der Betriebsstätte
• Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln
• Unterweisung der Führungskräfte
• Benennung einheitlicher Ansprechpartner
• Kontrolle der Einhaltung des betrieblichen Hygienekonzepts
• Benennen eines geeigneten Ansprechpartners für die Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzeptes
12. SonstigeArbeitsschutz-undHygienemaßnahmen
• regelmäßige Belüftung der Büro- und Aufenthaltsräume
• Aushang der Hygieneregeln im gesamten Gebäude
• regelmäßige und in kurzen Abständen durchzuführende Reinigung aller häufig berührten Flächen (Türklinken und –griffe, Handläufe, Handterminals, Tastaturen, Touchscreens, Armaturen)
• Benennung eines betrieblichen Hygienebeauftragten
13. Erfassung aller Besucher & Gäste
• führen einer Liste zur Erfassung sämtlicher Besucher mit Namen und Telefonnummer
Abschließende Hinweise: Aufbewahrung und Aushang
• Schutz- und Hygienekonzept zur Vorlage und Einsicht aufbewahren
• Schutz- und Hygienekonzept für alle sichtbar im Gebäude aushängen
Schutz & Hygienekonzept erstellt in Zusammenarbeit mit dem Gastroverband DEHOGA, IHK Kassel/Marburg und dem Betreiber der Pauly-Scheune Sven Weyh unter anderem auf Basis der Zweiten Infektionsschutzmaßnahmeverordnung sowie des SARS- CoV2-Arbeitschutzsstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.